Als nationales inter- und transdisziplinäres Netzwerk fördert das Forum das Wissen und den Diskurs über Landschaft und landschaftsverändernde Prozesse. Es setzt sich für nachhaltige Gestaltungs-, Entwicklungs- und Schutzkonzepte ein. Die Alpen sowie Pärke und Schutzgebiete bilden dabei Schwerpunkte des Forums.mehr

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Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050

Änderungsvorschläge der Akademien zur Energieverordnung (EnV), zur Energieförderungsverordnung (EnFV), zur Herkunftsnachweisverordnung, zur Stromversorgungsverordnung, zur CO2-Verordnung und zur Landesgeologieverordnung.

Vernehmlassungsantwort zu den Verordnungen des ersten Massnahmenpakets der Energiestrategie 2050

Die Akademien der Wissenschaften Schweiz möchten auf ein paar aus ihrer Sicht wichtige Grundsätze hinweisen:

  • Die Verordnungen sollen generell Innovationen – technische und solche im Markt – wenn immer möglich fördern. Deshalb wird die Förderung der Digitalisierung im Energiesystem grundsätzlich begrüsst, weil sie neue Möglichkeiten zur Vereinfachung und Effizienzsteigerung erschliessen wird. Parallel zur verstärkten Digitalisierung soll ein stärkeres Augenmerk auf die IT-Sicherheit und Cyber Security gelegt werden.
  • Anlagen, welche die Bezeichnung „von nationaler Bedeutung“ erhalten, sollten im Vergleich zu weiteren Anlagen tatsächlich von übergeordneter Bedeutung für die Schweizer Stromproduktion sein, damit die Interessenabwägung zwischen „Schutz und Nutzen“, die beide nationales Interesse geniessen werden, den Landschaftsschutz nicht zu stark einschränken.
  • Technologien und Lösungen, die eine flexiblere Energiebereitstellung ermöglichen, sind grundsätzlich zu begrüssen, da diese in Zukunft auf Grund des Umbaus des Energiesystems verstärkt benötigt werden.
  • CO2-Abgaben zur Erreichung von Klimazielen und die Ausdehnung der Zielvorgaben auf Kleinlaster und kleine Sattelschlepper werden grundsätzlich begrüsst.
  • Potentielle Mehrfachvergütungen oder -entlastungen sind zu vermeiden.
  • Grundsätzlich soll, wenn immer möglich auf die Kompatibilität mit der EU geachtet werden (auch ohne Stromabkommen).

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